Wenn die Nachtflugberechtigung in eine Privatpilotenlizenz eingetragen werden soll, benötigen Sie nach Abschluss der Privatpilotenausbildung mindestens 100 Flugstunden Erfahrung. Weiter benötigen Sie 60 h als verantwortlicher Pilot, davon 20 h auf Überlandflügen. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Nachtkurs zum Erlangen einer Berufspilotenlizenz absolviert wird (siehe unten).
Es werden für Privatpiloten zusätzlich 10 h simulierter Instrumentenflug verlangt, wovon 5 h Simulator angerechnet werden können.
Nach der Ausbildung sind Sie berechtigt, Nachtflüge nach Sichtflugregeln durchzuführen.
Wichtig für CPL-Kandidaten:
Die Nachtflugausbildung kann mit der CPL-Ausbildung kombiniert werden. Die vorgeschriebenen 5 h sind nicht Teil des 30 h dauernden CPL Modules, sondern werden separat geflogen. Die oben aufgeführten Mindeststunden vor Beginn der Ausbildung (100 h nach PPL, 60 h als PIC) sind in diesem Fall nicht vorgeschrieben.
